Ablauf der Regionalbudget-Förderung

Der Aufruf für das diesjährige Regionalbudget ist abgeschlossen – derzeit können keine weiteren Projektanträge mehr eingereicht werden. Dies ist erst nach einem erneuten Aufruf für das Regionalbudget möglich – frühestens Anfang nächsten Jahres!

Grundsätzliches

Die Vorgaben für die Förderung des Regionalbudgets bilden der jeweils gültige Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), Förderbereich 1 integrierte Ländliche Entwicklung, Allgemeiner Zweck der Förderung sowie die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung /LEADER“

Im Regionalbudget gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren.

Die LEADER-Region Knüll bietet auch in diesem Jahr eine Förderung für kleinere Projekte im Rahmen des Regionalbudgets an.

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur 1 x jährlich möglich.

Die Antragsfrist zur Einreichung eines vollständigen und förderreifen Antrages ist der 28.02. des aktuellen Jahres.

Antragsberechtigt sind:

  • Private Personen
  • Vereine
  • Organisationen
  • Kommunen
  • Initiativen

aus den 11 Gemeinden und Städten der LEADER-Region Knüll.

Vorhaben von Privatpersonen müssen der Öffentlichkeit zugutekommen.

Bei Vereinen als Antragsteller muss das Vorhaben dem Vereinszweck dienen.

Kommunen müssen das Vergaberecht beachten.


Schwerpunktthemen der Förderung dieses Jahr sind:

  • Gleichwertige Lebensverhältnisse für „ALLE“ – Daseinsvorsorge: Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur.
  • Gleichwertige Lebensverhältnisse für „ALLE“ – Daseinsvorsorge: Entwicklung und Umsetzung außer-schulischer Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“.
  • Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus nutzen: Umsetzung von investiven Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur.
  • „Bioökonomie“ – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten: Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben der Bioökonomie.

Bevorzugt werden Projekte, die insbesondere folgende Zielsetzungen haben:

  • Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
  • Förderung des Naturerlebens, Inwertsetzung des Naturraums
  • Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der Vereinsarbeit

Die förderfähigen Kosten Ihrer Maßnahme müssen mindestens 3.000 Euro und dürfen max. 20.000 Euro betragen (inkl. Mehrwertsteuer).

Gefördert werden Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Einzelpreis von 410 Euro (netto), weiterhin Dienstleistungen und Sachausgaben sowie kleine bauliche Investitionen. Die Förderung ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Die Förderquote beträgt 80% der Bruttokosten (Vorsteuer-Abzugsberechtigte: 80% der Nettokosten), der Eigenanteil der Projektträger beträgt 20%. Somit kann eine maximale Fördersumme von 16.000 Euro erzielt werden. Große Projekte dürfen nicht in Teilprojekte unterteilt werden, um die Kosten auf unter 20.000 € zu senken.

Die Auswahl der eingereichten Vorhaben erfolgt auf der Grundlage des LEADER-Prinzips und auf Basis der Lokalen Entwicklungsstrategie.

Eine Auflistung von Projektbeispielen finden Sie hier.


Nach formaler Vorprüfung durch die Geschäftsstelle bewertet der Förderausschuss alle förderwürdigen Projektanfragen mit einer Punktebewertung und entscheidet über eine Förderung.

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden anhand des ermittelten Rankings auf die Projekte verteilt.

Die Förderung setzt sich zu 90% aus öffentlichen Mitteln, sowie 10% Eigenanteil der LEADER-Region Knüll, die von den Kommunen per Umlage bereitgestellt wird, zusammen.

Die einzelnen Anschaffungen und Gewerke dürfen vor Vertragsabschluss (ca. Anfang Mai) weder begonnen noch beauftragt werden, ansonsten wirkt sich dies förderschädlich auf Ihr Vorhaben aus.

Alle Originalrechnungen und Überweisungsbelege (Kontoauszüge) sind bis zum 15.10. des aktuellen Jahres (Eingangsstempel) auf dem Postweg an den Verein zur Regionalentwicklung im Knüllgebiet e. V., Schlossbergweg 2, 36286 Neuenstein einzureichen. Gerne können Sie uns die Unterlagen vorab per Mail an info@knuell.de senden.

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach dem Erstattungsprinzip – heißt, der Antragsteller geht zunächst mit den kompletten Kosten in Vorleistung. Erst mit der Endabrechnung aller geförderten Regionalbudget-Projekte (voraussichtlich Mitte November) erhält jeder Antragsteller seinen Anteil auf die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten.

Erhöhen sich die Kosten im Laufe der Projektdurchführung, kann dennoch maximal die vertraglich vereinbarte Fördersumme ausgezahlt werden.


Besonderheiten

Was kann nicht gefördert werden?

  • Ausstattung/bewegliche Gegenstände unter einem Beschaffungswert von 410 Euro netto
  • Ersatz/Austausch von abgenutzten Gegenständen z. B. Bestuhlung, Ersatz defekter Kühlschrank, Austausch undichtes Fenster, Austausch Beleuchtung, etc.)
  • Laufende Kosten (Miete, Leasingraten, Lizenzgebühren, etc.)
  • Gebrauchte Gegenstände
  • Verbrauchsmaterial
  • Lebende Tiere, einjährige bzw. nicht standorttypische Pflanzen
  • Kommunale Pflichtaufgaben
  • Eigenleistungen

Es sind klare Eigentums-Besitzverhältnisse oder das Einverständnis des Eigentümers mit einer Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (bzw. 12 Jahren bei baulichen Maßnahmen) darzulegen.

Das Vorhaben ist mit der Standortgemeinde abzusprechen.

Die Publizitätsvorschriften sind zu beachten.

Bitte beachten Sie:
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung!


Die Antragstellung

1. Kurzdarstellung des Projektes (über unser Formular „Regionalbudget-Projektantrag“)

  • Projekttitel (so kurz wie möglich), Projektort
  • Projektziel
  • Projektbeschreibung (ausführlich)
  • Arbeitsschritte
  • Zeitrahmen

2. Angaben zum Projektträger (über unser Formular „Regionalbudget-Projektantrag“)

  • Name
  • Anschrift
  • E-Mailadresse
  • Telefonnummer
  • Projektbeteiligte

3. Kosten als separate Auflistung

  • Auflistung der Gesamtkosten in Brutto und Netto
  • Angabe, ob Sie / die Firma/ der Verein/ die Kommune vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • Gegenstände mit einem Einzelwert unter 410 € Netto sind nicht förderfähig

4. Anlagen

  • Angebot und mindestens 2 Vergleichsangebote oder DIN 276 bei baulichen Maßnahmen. Alle Angebote müssen unter 20.000 Euro liegen!!!
  • Finanzierungsplan unter Bestätigung des Eigenanteils
  • Nachweis der Bankverbindung (Rechnungen dürfen nur über diese Bankverbindung beglichen werden)
  • Ggf. benötigte Genehmigungen anhängen z. B. Zustimmung Standortgemeinde
  • Vereinssatzung, aktueller Registerauszug, …
  • Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
  • Abrechnung zum 15.10. des aktuellen Jahres

Einreichung

  • der originalen Rechnungen (diese müssen immer auf den Antragsteller ausgestellt sein, um abgerechnet werden zu können)
  • Reine Barbelege werden nicht akzeptiert. Nur mit anhängender Quittung, die auf den Antragsteller ausgestellt ist.
  • Die Bruttokosten bzw. Nettokosten bei Vorsteuerabzugsberechtigten dürfen in der Abrechnung nicht über 20.000 € liegen. Ansonsten wird das Projekt nicht mehr als Kleinprojekt eingestuft und ist somit nicht mehr förderfähig.
  • der Überweisungsdokumente (Kontoauszug) zur jeweiligen Rechnung – über das Konto des Antragstellers
  • einer aussagekräftigen Ergebnisdokumentation mit Foto-Dokument und Sachbericht
  • eines Nachweises zur Einhaltung der Publizitätsvorschrift

Bei weiteren Fragen oder konkreter Antragstellung, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu uns auf:

Viola Müller-Hanke     Telefon: 06677-939904-3

Kerstin Knoch             Telefon: 06677-939904-4


E-Mail: info@knuell.de

Verein zur Regionalentwicklung im Knüllgebiet e. V.
Schlossbergweg 2
36286 Neuenstein